Verhaltenscodex – Code of Conduct

Die Tintschl AG und ihre verbundenen Unternehmen (im Folgenden „Tintschl Unternehmensgruppe“ genannt) sind ein Premium Ingenieur- und Personaldienstleister mit Hauptsitz in Erlangen.

Als Arbeitgeber ist sich die Tintschl Unternehmensgruppe ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. Mit diesem Code of Conduct halten wir die grundlegenden Werte fest, an denen wir uns orientieren.

Die Tintschl Unternehmensgruppe steht für folgende Werte und Prinzipien:

  • Wirtschaftliche Verantwortung für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Fairness im Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern,
  • Technologisches und gesellschaftliches Engagement für eine bessere Zukunft,
  • Ein ausgewogenes Verhältnis von gesellschaftlichem Wohlstand und sozialen Leben zu schaffen,
  • Nachhaltiger Einsatz von Ressourcen, Technologie als Motor für mehr Lebensqualität und ein soziales Miteinander der Kulturen.

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie diese Werte respektieren und die hier festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die hier festgelegten Standards einhalten.

Der Code of Conduct der Tintschl Unternehmensgruppe beruht auf den folgenden allgemein anerkannten Richtlinien:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • ILO-Erklärung über Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
  • UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

 

Leitsätze der Tintschl Unternehmensgruppe:

Leitsatz 1 Wahrung der Menschenrechte: Die Tintschl Unternehmensgruppe bekennt sich ausdrücklich zur Wahrung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich. Wir verpflichten uns, uns in keiner Form an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen, weder direkt noch indirekt. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass diese alle Menschen respektvoll und fair behandeln und dass in ihrem Wirkungsbereich die Menschenrechte gewahrt werden.

Leitsatz 2 Faires Miteinander: Die Tintschl Unternehmensgruppe hat sich verpflichtet, eine wertegeleitete Kultur des Respekts, der Offenheit und Chancengleichheit zu leben. Die Tintschl Unternehmensgruppe bietet eine positive Arbeitsumgebung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance geben soll, an ihren Erfolgen und auch aus ihren Fehler aktiv lernen und wachsen zu können. Ein faires Miteinander inkludiert auch, jegliche Form von Belästigung nicht zu tolerieren und akzeptieren. Durch Werte, Regeln und Gesetze soll ein sicherer Arbeitsplatz für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter gewährleistet werden.

Leitsatz 3 Wahrung fairer Arbeitsbedingungen: die Tintschl Unternehmensgruppe achtet in allen zugehörigen Unternehmen auf faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen zur Arbeitszeit ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung, welche sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen oder geltenden Tarifabschlüssen orientiert. Ebenso werden alle arbeitsvertraglich vereinbarten Gehälter, Leistungen und national vorgeschriebenen Sozialleistungen gezahlt bzw. abgeführt. Außerdem unterstützt die Tintschl Unternehmensgruppe eine weitere Qualifizierung und Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen bieten und diese angemessen entlohnen.

Leitsatz 4 Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit und des Menschenhandels: Die Tintschl Unternehmensgruppe bekennt sich zum Verbot von jeglicher Form der Zwangsarbeit. Hierunter fallen alle Arten von Arbeiten oder Dienstleistungen, die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen werden oder die eine Person nicht freiwillig erbringt. Die Tintschl Unternehmensgruppe setzt voraus, dass auch ihre Geschäftspartnern keine Form der Zwangsarbeit in ihrem Unternehmen zulassen. Die Tintschl Unternehmensgruppe bekennt sich zum Verbot jeglicher Form der Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachtet die Tintschl Unternehmensgruppe das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung unter Beachtung der nationalen Bestimmungen. Die Tintschl Unternehmensgruppe bekennt sich zum Verbot jeglicher Form des Menschenhandels. Die Tintschl Unternehmensgruppe fordert, dass ihre Geschäftspartnern keine Art der Kinderarbeit oder des Menschenhandels in ihrem Unternehmen tolerieren. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartnern junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine gefährlichen Arbeiten ausführen lassen, dass sie nationale Regelungen zur Beschäftigung Minderjähriger beachten und dass sie durch die Beschäftigung von Kindern deren Ausbildung nicht behindern.

Leitsatz 5 Beseitigung aller Formen der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung: Die Tintschl Unternehmensgruppe lehnt jede Form der Diskriminierung im Arbeitsumfeld ab. Dabei respektieren wir die Privatsphäre unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bekennen uns zur Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt und treten dafür ein, dass alle Beschäftigungsentscheidungen (beispielsweise Einstellung, Beförderung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) ausschließlich auf Grundlage der Fähigkeiten und Qualifikationen der betreffenden Person getroffen werden. Aspekte wie Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Nationalität, Behinderungen, soziale Herkunft, persönliche Beziehungen oder Gewerkschaftsmitgliedschaft dürfen keinen Einfluss auf Beschäftigungsentscheidungen haben. Die Tintschl Unternehmensgruppe lehnt jede Form der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab und geht mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie Chancengleichheit und Vielfalt fördern sowie Diskriminierung bei Beschäftigungsentscheidungen und sexuelle Belästigung unterbinden.

Leitsatz 6 Beachtung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit: Die Tintschl Unternehmensgruppe beachtet die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Wir sehen es als zentrales Anliegen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Wir setzen uns dafür ein, die Risiken, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind, möglichst gering zu halten, indem angemessene Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen und von Unfällen ergriffen werden. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bedürfnisgerecht gestaltet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterworfen. Sämtliche geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitssicherheit werden beachtet. Auch unsere Geschäftspartnern sind aufgefordert, die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu beachten. Unsere Geschäftspartnern müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, so dass ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet ist.

Leitsatz 7 Beachtung des Umweltschutzes: Der Tintschl Unternehmensgruppe ist der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen, weshalb wir Wert darauflegen, dass Umweltrisiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Reduzierung des Energieverbrauchs und von Treibhausgasemissionen,
  • die Reinhaltung der Luft und somit die Steigerung der Luftqualität,
  • das Management natürlicher Ressourcen,
  • die Vermeidung von Abfall,
  • die Erhaltung der Wasserqualität und der sparsame Gebrauch von Wasser sowie
  • ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement.

Wir achten in allen zugehörigen Unternehmen auf die Einhaltung der geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards. Des Weiteren unterstützen wir den Einsatz moderner, effizienter und umweltschonender Technologien. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Umwelt schützen und die geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Die Geschäftspartnern haben darauf zu achten, dass durch ihre Tätigkeit keine vermeidbaren Umweltschäden entstehen.

Leitsatz 8 Bekämpfung aller Formen der Korruption: Die Tintschl Unternehmensgruppe lehnt alle Arten der Korruption einschließlich Bestechung und Erpressung ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keiner Weise durch ungebührliche Leistungen (Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen, etc.) beeinflusst werden. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sollte ein persönliches Interesse oder ein Interessenkonflikt bestehen, so ist dies den Verantwortlichen offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen dem Betroffenen keine Nachteile. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass diese gegen alle Arten der Korruption vorgehen und keinen unlauteren Wettbewerb betreiben. Unsere Geschäftspartnern dürfen weder andere bestechen oder erpressen noch selbst Bestechungen akzeptieren. Außerdem dürfen die Geschäftspartnern keinerlei Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder ähnliche Vereinbarungen treffen.

Leitsatz 9 Schutz des geistigen Eigentums und Verhinderung des Inverkehrbringens gefälschter Teile: Die Tintschl Unternehmensgruppe schützt das geistige Eigentum von Geschäftspartnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Durch interne Regelungen wird verhindert, dass gefälschte Teile in Umlauf gebracht werden. Diese Reglungen sind auch durch Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Leitsatz 10 Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes und der Informationssicherheit: Die Tintschl Unternehmensgruppe stellt sicher, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gültigen Gesetze und Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden. Weiterhin stellt die Tintschl Unternehmensgruppe sicher, dass die Anforderungen der Informationssicherheit an die Verarbeitung von Informationen ihrer Geschäftspartnern, Geschäftspartnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt werden.

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Dieser Code of Conduct führt die Mindeststandards auf, die alle Unternehmen der Tintschl Unternehmensgruppe anerkennen und deren Einhaltung von allen Geschäftspartnern der Tintschl Unternehmensgruppe erwartet wird. Die Festlegung und Umsetzung dieses Code of Conduct sehen wir als Bestandteil unserer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung und als eine Gelegenheit für uns, die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft langfristig zu unterstützen. Demzufolge ist es uns ein Anliegen, die Umsetzung der hier festgelegten Standards in unserer täglichen Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Alle Unternehmen der Tintschl Unternehmensgruppe und deren Geschäftspartnern sind sich dabei ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und halten alle gesetzlichen Vorgaben zur unternehmerischen Buchführung ein. Die Nachvollziehbarkeit aller vermögensrelevanten Vorgänge und Geschäftsvorfälle wird durch die sachlich richtige und chronologische Zuordnung der Aufzeichnungen sichergestellt. Es wird vorausgesetzt, dass bei allen Tätigkeiten die nationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie die Zoll- und Exportbestimmungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang beachten wir insbesondere die internationalen rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zur Exportkontrolle und Exportrestriktion von sicherheitsrelevanten Dienstleistungen und Waren. Dies gilt sowohl für die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter der Tintschl Unternehmensgruppe als auch für alle Geschäftspartnern.

EINHALTUNG DES CODE OF CONDUCT DER TINTSCHL UNTERNEHMENSGRUPPE

Die Tintschl Unternehmensgruppe behält sich vor, die Einhaltung der hier festgelegten Standards in geeigneter Form, beispielsweise im Rahmen von Audits, zu überprüfen und ggf. anzupassen. Bei Verstößen gegen Gesetze und die hier festgelegten Standards handeln wir konsequent, unter anderem durch das Ergreifen arbeitsrechtlicher Schritte oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen.

MELDUNG VON PROBLEMEN UND BEDENKEN

Bei Verdacht auf unangemessenes Verhalten, das im Widerspruch zu unseren Werten, Regeln und Normen steht, können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an folgenden Schritten orientieren:

  1. Bemühen Sie sich, das Problem selbst zu lösen: Suchen Sie das Gespräch mit dem Betroffenen und reden offen über das in Frage gestellte Verhalten. Gerne können Sie die hier festgehaltenen Werte und Regeln konkret heranziehen.
  2. Kontaktieren Sie den Vorgesetzten: Scheuen Sie sich nicht, sich direkt mit der Geschäftsleitung in Verbindung zu setzen. Viele Probleme können durch eine offene Kommunikation gelöst werden. Bei weiterem Beratungsbedarf werden weitere Schritte eingeleitet und ggf. Spezialisten herangezogen.

Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Whistleblower wird geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.

ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zum Thema Nachhaltigkeit und Code of Conduct können Sie sich jederzeit unter CSR@tintschl.de wenden.